Ressource
Rechtsgültigkeit
Die elektronische Signatur hat in Frankreich und Europa dieselbe Rechtsgültigkeit wie eine handschriftliche. Hier ist der Rahmen, der das garantiert.
- eIDAS-Verordnung
- Der europäische Rahmen, der die elektronische Signatur anerkennt.
- Zivilrecht
- Das elektronische Schriftstück hat dieselbe Beweiskraft wie Papier.
- Vor Gericht zulässig
- Eine Signatur mit Nachweis ist im Streitfall durchsetzbar.
Nachweis, mit jeder Signatur geliefert.
-
eIDAS-konform
Rechtsgültige Signaturen mit Zeitstempel-Nachweiszertifikat.
-
DSGVO-konform
Ihre Daten bleiben Ihre, jederzeit löschbar.
-
In der EU gehostet
Dokumente ausschließlich in der Europäischen Union gespeichert.
-
Völlig kostenlos
Kein Abo, keine Grenzen, keine Kreditkarte.
Bereit, Ihr erstes Dokument unterschreiben zu lassen?
Es ist kostenlos, kein Konto nötig, und Ihre Daten bleiben in der EU.
Dokument hochladen