Skip to content

Ressource

Rechtsgültigkeit

Die elektronische Signatur hat in Frankreich und Europa dieselbe Rechtsgültigkeit wie eine handschriftliche. Hier ist der Rahmen, der das garantiert.

Dokument hochladen
eIDAS-Verordnung
Der europäische Rahmen, der die elektronische Signatur anerkennt.
Zivilrecht
Das elektronische Schriftstück hat dieselbe Beweiskraft wie Papier.
Vor Gericht zulässig
Eine Signatur mit Nachweis ist im Streitfall durchsetzbar.

Nachweis, mit jeder Signatur geliefert.

  • eIDAS-konform

    Rechtsgültige Signaturen mit Zeitstempel-Nachweiszertifikat.

  • DSGVO-konform

    Ihre Daten bleiben Ihre, jederzeit löschbar.

  • In der EU gehostet

    Dokumente ausschließlich in der Europäischen Union gespeichert.

  • Völlig kostenlos

    Kein Abo, keine Grenzen, keine Kreditkarte.

Bereit, Ihr erstes Dokument unterschreiben zu lassen?

Es ist kostenlos, kein Konto nötig, und Ihre Daten bleiben in der EU.

Dokument hochladen